


Allergien und (Schad)Stoffe
Chromfreie Schuhe für Allergiker
Naturschuhe von SCHUHWERK sind aus umweltverträglichem, pflanzlich gegerbtem, chromfreiem Leder. Nicht nur das Futterleder, die Fußbettbezüge, Zwischensohlen oder Brandsohlen, sondern vor allem auch das Oberleder als Hauptbestandteil des Schuhes. Damit bieten wir ein einzigartiges Programm.
Wichtig ist uns im Gegensatz zu vielen Angeboten, dass die Leder komplett chromfrei gegerbt und nicht etwa mit pflanzlichen Gerbstoffen "nachgegerbt" sind. Somit sind SCHUHWERK-Naturschuhe vorbehaltlos geeignet bei Chromatallergien, es können keine allergischen Kontaktekzeme auftreten und die Bildung von krebserregendem Chrom VI ist nicht möglich.
Wichtig ist uns im Gegensatz zu vielen Angeboten, dass die Leder komplett chromfrei gegerbt und nicht etwa mit pflanzlichen Gerbstoffen "nachgegerbt" sind. Somit sind SCHUHWERK-Naturschuhe vorbehaltlos geeignet bei Chromatallergien, es können keine allergischen Kontaktekzeme auftreten und die Bildung von krebserregendem Chrom VI ist nicht möglich.
Gesundheitliche Risiken durch Chrom (VI)
Bei einer mangelhaften Verarbeitung kann es bei der Gerbung - bedingt durch Redoxreaktionen - zu einer chemischen Umwandlung von Chrom (III) zu Chrom (VI) kommen. Auch wenn bei der Gerbung eingesetzte Chrom-Salze mit Chrom (VI) verunreinigt sind, kann Chrom (VI) in Lederprodukten vorkommen. Zudem kann mit der Zeit durch die Verwendung der Lederprodukte Chrom (VI) entstehen. Die Bildung von Chrom (VI)-Verbindungen sollte allein wegen der allergieauslösenden Wirkung vermieden werden. Je nach Konzentration und Art des Kontaktes können Chrom (VI)-Verbindungen auch zu weiteren Gesundheitsschäden führen. Nachweisbare Mengen an Chrom (VI) gibt es deshalb oft in Leder, das nicht nach dem aktuellen Stand der Technik hergestellt wurden.
Seit 2015 gibt es gibt europaeinheitliche Regelungen zu Chrom (VI), die im Rahmen der REACH–Verordnung (Verordnung (EG) Nummer 1907/2006). Sofern diese überhaupt eingehalten werden, gibt es häufig allergische Reaktionen, da Menschen unterschiedlich sensibel auf Chrom reagieren. Nach Ansicht des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) stellt Aufgrund der lebenslang bestehenden Sensibilisierung und der erheblichen Beeinträchtigung der Lebensqualität betroffener Personen eine Grenzwertüberschreitung ein ernstes gesundheitliches Risiko dar. Aus diesem Grund, sollte bei jeder Grenzwertüberschreitung auch eine Meldung über das europäische Schnellwarnsystem RAPEX erfolgen.